AVIA Erdgas Bio.
Mit Biogas gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Bei AVIA Erdgas Bio wird fossiles Erdgas anteilig durch klimaschonendes Biomethan ersetzt. Dabei bieten wir verschiedene Biomethan-Beimischungen von 10 bis zu 30 % an. Je höher der Biomethan-Anteil, desto klimafreundlicher ist die Nutzung.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll die Verbreitung einer nachhaltigen Energieversorgung staatlich gefördert werden. Neben finanzieller Unterstützung gibt es auch Nutzungspflichten für die Wärmeerzeugung bzw. Kühlung.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg verpflichtet seit Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs sollen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Für erdgasbetriebene Heizungsanlagen mit bis zu 50 kW Leistung kann die Verwendung von mindestens 10 % Biomethan als Erfüllungsoption zu zwei Dritteln angerechnet werden. Die weiteren 5 % können durch Energieeffizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung oder den Einsatz einer KWK-Anlage ausgeglichen werden.

Bioerdgas von AVIA. Nachhaltige Energie. Wir beraten Sie gern.

  • AVIA Erdgas Bio: fossiles Erdgas mit einem Anteil an klimafreundlichen Biomethan
  • Erhältlich mit 10 %, 15 %, 20 % und 30 %-Biomethanbeimischung
  • Der bereitgestellte Biomethananteil entspricht den Anforderungen für gasförmige Biomasse des EEWärmeG in der Fassung vom 28. Oktober 2015 und des EWärmeG (Baden-Württemberg) in der Fassung vom 17. März 2015.

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