Die Gewinner 2023

Nach der Auslosung von 5 Gewinnern im Dezember, dürfen sich diese Vereine über eine Geldprämie in Höhe von 300€ freuen:

  • FC Kalbensteinberg
  • Sportverein Erkertshofen
  • SV Döckingen
  • Freiwillige Feuerwehr Bieswang
  • TSV Heidenheim

Die Gewinner wurden ebenso schriftlich informiert.

Förderung für Vereine

Bewerbt euch hier für ein Sponsoring!

Die Förderung des regionalen Sports und des Vereinslebens hier in Bayern liegt uns am Herzen. Mit der Auslosung von 5 Gewinnern bieten wir jedem Verein jedes Jahr eine faire Chance der Förderung.

Ab Oktober kann sich jeder Verein bis Ende Dezember des gleichen Jahres, hier auf unserer Internetseite, für eine der fünf jährlichen Geldprämien in Höhe von 300 Euro bewerben.

Auch im Jahr 2024 freuen wir uns wieder über zahlreiche Einsendungen. Seid als Verein mit dabei!

Bewerbung für eine Förderung

Bitte geben Sie in untenstehendes Formular die Daten Ihres Vereins ein:

Ihre Daten

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt an der Förderung ist jeder Verein durch seine gesetzlichen Vertreter in unserem Verkaufsgebiet. Pro Verein ist nur eine Teilnahme möglich. Bei mehrfacher Bewerbung nimmt nur eine Bewerbung pro Verein an der Verlosung teil. Die Förderung wird unter den Teilnehmern verlost, deren Bewerbung rechtzeitig bei uns eingegangen ist.
  • Bewerben sich pro Jahr mehr als 5 Teilnehmer, entscheidet das Los über die Gewinner. Die Gewinner werden von der Firma Steil Energie GmbH schriftlich benachrichtigt.
  • Um mehreren Vereinen die Möglichkeit einer Förderung zu ermöglichen, dürfen die Gewinner erst nach Ablauf von 3 Jahren wieder an der Verlosung teilnehmen.
  • Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Die Förderung verpflichtet auch nicht zu einer Werbemaßnahme zugunsten der Firma Steil oder ähnliches für den Verein. Im Gegenzug zur Fördermaßnahme stellt der Gewinner eine Spendenquittung zugunsten der Firma Steil aus.
  • Durch die Teilnahme an der Förderung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen der Förderung.
  • Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein.
  • Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.